Retirement Visa

 

Alle Angaben ohne Gewähr!!

Stand 2007

 

Voraussetzungen

 

  • Gleich/älter als 55 Jahre

  • Gesichertes Einkommen (siehe unten)

  • Keinem Verdienst in Indonesien nachgehen

 

Notwendige Dokumente / Nachweise

 

Die folgenden Dokumente müssen vorliegen, bevor der Visa-Antrag gestellt werden kann:

 

  • Passkopie, alle Seiten (Pass muss mind. noch 18 Monate gültig sein)

  • Bestätigung über Rente oder Vermögensnachweis
    (minimum 1500 $/mtl)

  • Nachweis über Kranken-/Unfallversicherung, international

  • Nachweis über Notfall-Evakuations-Versicherung

  • Lebenslauf (Zusammenfassung max. 1 Seite)

  • Strafregisterauszug
  • Ehepartner mit einem (1) Einkommen oder wenn die Ehefrau (Partner?) jünger als 55 Jahre ist, müssen die Heiratsurkunde (Kopie) beilegen.

  • Nachweis über Haus oder Wohnung in Indonesien mit entspr. Vertrag (für Bali mindestens 300 $/mtl (Miete))

  • Nachweis über Anstellung eines indonesischen Staatsbürgers (Vertrag mit Anstellungsbedingungen ca IDR 850'000 bis 1'500'000 RP mtl)

  • Fotos (roter Hintergrund) 10 Stück 4x6 cm, 4 Stück 3x4 cm, 4 Stück 2x3 cm

 

Ablauf / Verfahren

 

Alle Dokumente für ein Visum (KITAS/KITAP) sind über einen Sponsor (Notar) zu erstellen. Dafür gibt es verschiedene spezialisierte Büros. Die notwendigen Unterlagen müssen im Land – also in Bali – hinterlegt werden, von wo aus der ganze Prozess gestartet wird. Das Visum muss erstmalig bei der Indonesischen Botschaft in einem Land Ihrer Wahl abgeholt werden. Das Land muss bei Antragstellung bekannt sein.

 

Es ist also auch möglich, mit einem Touristenvisum einzureisen und dann den ganzen Prozess zu starten. Für die Entgegennahme des Visums muss dann allerdings ausgereist werden (z.B. nach Singapur oder Kuala-Lumpur oder Bangkok). In diesem Fall müssen aber wirklich alle Dokumente bereits sein zum Zeitpunkt der Einreise als Tourist, damit die Zeit ausreicht. Das Touristenvisum ist in der Regel 30 Tage gültig, d.h. am 30. Tag muss spätestens die Ausreise erfolgen.

 

Wir haben den Prozess über Bali-IDE abgewickelt und sind mit dem Service zufrieden.

 

Kosten erstmalig und pro Jahr und Person

 

Das Retirement-Visum wird auch bei Ehepaaren pro Person ausgestellt.
Untesnstehende Kosten gelten pro Person.

  • IDR 6 Mio bis 8 Mio (je nach Notar und Servicegrad)

  • 153 $ für die, via Notar abzuschliessende obligatorische Haftpflichtversicherung (inkl. die Kosten für diverse amtliche Papiere)

 

Verlängerung

 

Das Visum (KITAS) kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Nach 3 Verlängerungen (also nach 4 Jahren) kann ein Dauervisum (KITAP) für jeweils 5 Jahre beantragt werden. Für die Verlängerung muss das Land nicht verlassen werden.

 

Wenn man nach einem Jahr das Visum nicht verlängern möchte, muss man das Land verlassen. Dafür ist eine Ausreisebewilligung anzufordern. 

 

Vorübergehende Ausreise

 

Der Inhaber eines Retirement Visums benötigt, wie alle Indonesier, ein Ausreise-Visum. Die Ausstellung eines dieser Dokumente benötigt in der Regel cirka 10 Tage. Im Notfall 3-5 Tage.

 

entweder:

  • Aus-/Wiedereinreisevisa, gültig 3 Monate
    Kosten ca. IDR 600'000

oder

  • Multiple exit-re-entry-visum (für beliebige Ein- und Ausreisen), gültig 6 Monate

Kosten ca. IDR 1'000'000

 

Ohne diese Aus-/Einreisebewilligung verfällt das Visum, sobald man das Land verlässt (zB auch bei einem ärztlichen Notfall). Das ganze Prozedere müsste von neuem gestartet werden.

 

Am Ausreiseort (Flughafen oder Hafen) muss der Inhaber eines Retirement-Visums

genauso wie jeder Indonesier für jede Ausreise zusätzlich einen Betrag von IDR 2'500'000 bezahlen.

 

Links zu diesem Thema

 

http://www.indonesian-embassy.de/en/consular_immigration/retirement-visa.htm

http://www.expat.or.id/info/retirement.html

http://www.bali-expat-business.com/indonesia-visa.php?p=2

http://www.rami-services.com/print/retirement.html

 

Wie alles in Bali sind auch die Informationen zu diesem Thema zum Teil recht widersprüchlich.Das dürfte unter anderem auch damit zusammen hängen, dass die Gesetze nicht so stur wie in der Schweiz oder in Deutschland ausgelegt werden. Letzlich gilt die Information vom Notar, der den Prozess als Sponsor begleitet und bearbeitet.